Achtung!!!
Es besteht derzeit in Arztpraxen keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Wir empfehlen trotzdem in unserer Praxis das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bei Vorliegen einer akuten Atemwegsinfektion oder eines fieberhaften Infektes, insbesondere während der Akutsprechstunde.
Dabei gilt weiterhin:
- Patienten mit akuten Infekten werden ausschließlich in der Zeit zwischen 9:00 – 11:00 Uhr bzw. nach Absprache und nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung behandelt.
- Wenn möglich, sollten Fragen telefonisch geklärt werden, gern rufen wir Sie auch zurück.
- Sie können Ihr Anliegen auch per E-mail mitteilen.
- Benötigte Dauerrezepte und Verordnungen können wie bisher telefonisch bestellt und zu vorher verabredeten Zeiten abgeholt werden.
Bleiben Sie gesund!!!