Achtung!!!

Es besteht derzeit in Arztpraxen keine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Wir empfehlen trotzdem in unserer Praxis das Tragen einer FFP2-Maske oder eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes bei Vorliegen einer akuten Atemwegsinfektion oder eines fieberhaften Infektes, insbesondere während der Akutsprechstunde.

Dabei gilt weiterhin:

  1. Patienten mit akuten Infekten werden ausschließlich in der Zeit zwischen 9:00 – 11:00 Uhr bzw. nach Absprache und nur nach vorheriger telefonischer Anmeldung behandelt.
  2. Wenn möglich, sollten Fragen telefonisch geklärt werden, gern rufen wir Sie auch zurück.
  3. Sie können Ihr Anliegen auch per E-mail mitteilen.
  4. Benötigte Dauerrezepte und Verordnungen können wie bisher telefonisch bestellt und zu vorher verabredeten Zeiten abgeholt werden.

Bleiben Sie gesund!!!

 

 

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